Lexikon - Garantiezins
Der Garantiezins wird einem beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung garantiert. Damit ist der Zins gemeint, der von staatlicher Seite festgelegt wird, mit dem des angesparten Guthabenauf jeden Fall verzinst werden muss. Meistens ist die tatsächliche Verzinsung viel höher als der im Vertrag festgehaltene Garantiezins. In jedem Vertrag, egal ob Renten oder Lebensversicherung, ist auch eine mögliche Verzinsung als Rechenbeispiel enthalten. Diese beiden Summen werden gegenübergestellt. Natürlich gefällt einem die wahrscheinliche Verzinsung viel besser, aber man sollte sich davon nicht blenden lassen, denn rechnet man einmal nach, stellt man schnell fest, dass der Garantiezins meist sehr niedrig ist.