Lexikon - Effektivzins
Unter einem Effektivzins versteht man den effektiven Jahreszins eines Kredites. Der Effektivzins weicht in der Regel von dem im Kreditvertrag enthaltenen Normalzins ab. Die Geldgeber sind durch die Preisangaben-Verordnung verpflichtet, die Berechnungsmethode, sowie in die Berechnung einbezogenen Kostenbestandteile anzugeben. Diese Kostenbestandteile für den Effektivzins setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: Agio, Disagio, Normalzins, Bearbeitungsgebühren, Kreditvermittlungskosten und die Prämien für die Restschuldversicherung, die in jedem Kredit enthalten ist. Der Effektivzins ist demnach der jährlich angegebene Prozentsatz dieser aller anzugebenden Gesamtkosten des Kredites.