Lexikon - Darlehen
Als Darlehen bezeichnet man einen Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Durch diesen Darlehensvertrag überlässt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld oder Sachgegenstände was im Vertrag meistens Darlehensvaluta genannt wird. Mit der Unterschrift auf dem Vertrag, verpflichtet sich der Darlehensnehmer, den geliehenen Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzuzahlen. In der Regel sind für ein Darlehen auch Zinsen zu bezahlen, diese werden vorher festgelegt und im Vertrag festgehalten. Unterschieden werden sechs Arten von Darlehen. Endfälliges Darlehen, Tilgungsdarlehen, Bauspardarlehen, Annuitätendarlehen, partiarisches Darlehen und das Ratendarlehen.