Neben Zahnbürste und Ausweis sollte man bei seiner Reiseplanung auch den passenden Versicherungsschutz nicht vergessen. Gerade auf Reisen können ein ungewohntes Klima, die Zeitumstellung oder exotisches Essen den Körper vermehrt belasten. Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland decken zwar teilweise die Leistungen im europäischen Ausland ab, jedoch nur bis zu einem bestimmten Sockelbetrag. Üblicherweise erhält man im Behandlungsfall eine privatärztliche Rechnung und muss einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vergleichbar mit einem Privatpatienten: entweder wird die Arztrechnung vor Ort bezahlt oder im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, wickeln Versicherer und Krankenhaus direkt die Bezahlung der Behandlungskosten ab.
Der Unterschied zwischen der
Auslandskrankenversicherung und der Reisekrankenversicherung liegt in der Reisedauer. Für Reisen bis sechs Wochen Dauer sollte man eine Reisekrankenversicherung ins Auge fassen, für längere Aufenthalte über mehrere Monate oder gar über Jahre sind Auslandskrankenversicherungen sehr zu empfehlen. Beide Versicherungstypen springen in der Regel nur bei akut auftretenden Krankheiten oder Unfällen ein und sehen keinen Schutz für die Behandlung chronischer Leiden, Zahnersatz oder Kieferorthopädie vor. Die meisten Anbieter übernehmen im Notfall auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland.
Preise und Leistungen der unterschiedlichen Versicherungsanbieter variieren stark, daher lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich der Angebote. Ein Jahresvertrag deckt beliebig viele Urlaubsreisen von höchstens sechs Wochen Dauer ab und ist meist rentabler gegenüber einem Abschluss von Einzelpolicen. Der Versicherungstarif bei längeren Reisen (ab sechs Wochen Dauer) setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: Anzahl der Reisetage, Zielland, versicherte Leistungen, Alter des Versicherungsnehmers und Reisegrund.
Sollten Sie länger als ein Jahr unterwegs sein, gibt es weitere wichtige Punkte beim Auslandskrankenschutz zu bedenken: der Schutz beim Urlaub im Heimatland, die Weiterversicherung nach der Rückkehr, die Pflegeversicherung und die Übernahme von Vorsorge- bzw. Kontrolluntersuchungen. Wer rundum sorglos und sicher reisen möchte, sollte bei seiner nächsten Reiseplanung neben der Reisekrankenversicherung auch eine
Reiserücktrittsversicherung eine Reisegepäckversicherung und eine Reiseunfallversicherung in Erwägung ziehen.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist für den Fall einer plötzlichen Erkrankung eines Reisenden vor Antritt des Urlaubs gedacht und die Reiseunfallversicherung deckt wirtschaftliche Ausfälle durch Invalidität oder Tod im Urlaubsland ab. Neben den Personenversicherungen ist außerdem eine Reisegepäckversicherung anzuraten, die bei Verlust des Gepäcks auf der Urlaubsreise hilfreich ist. Ein Experte auf dem Gebiet Reiseversicherungen ist die mehrfach ausgezeichnete HanseMerkur Versicherung. Der diesjährige Testsieger überzeugte die
Zeitschrift Finanztest:
Bei der HanseMerkur gibt es zum Beispiel keinen Selbstbehalt in der Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung, keine Alterszuschläge bei den Reiseversicherungen, der Arbeitsplatzverlust oder Arbeitsplatzwechsel ist in der Reiserücktrittsversicherung vorgesehen und der medizinisch sinnvolle Rücktransport bei der Reisekrankenversicherung enthalten.